Unsere Angebote

UNSERE AMBULANTEN ANGEBOTE

Erziehungsbeistandschaft sowie sozial­pädagogische Familienhilfe …

Die ambulanten, individuellen Betreuungsmaßnahmen werden für den Einzelfall konzipiert und orientieren sich eng an den Bedarfen des jungen Menschen und/oder dessen Familie. Das Ziel solch einer Betreuungsmaßnahme ist somit individuell und nicht fest­geschrieben. Die rechtliche Grundlage für die Maßnahme kann sein:

  • Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
  • Intensive Soziallpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
  • Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII erbracht in § 30, 31 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
  • Ambulante Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII erbracht nach § 30 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
  • Careleaver-Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII konform der Hilfe nach § 30 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
  • Ambulante Maßnahmen nach §§ 53/ 54 SGB XII; Einzelvereinbarung nach § 75 Abs. 4 SGB XII voraus.
  • Kontrollaufträge nach § 8a i.V.m. § 31 SGB VII

Das Angebot der ambulanten, individuellen Betreuungsmaßnahme ist immer individuell und ist zwischen den anfragenden Jugendämtern und der Netzwerk Familie GmbH zu entwickeln, konzeptionell aus­zu­arbeiten und festzulegen.

Das Ziel der ambulanten, individuellen Maßnahmen der jungen Menschen ist entweder die Rückkehr oder auch der Verbleib in der eigenen Familie des Kindes/Jugendlichen oder auch die Hinführung zu einer eigenständigen Lebensführung.

Darüber hinaus kann Netzwerk Familie GmbH Jugendliche und junge Erwachsene in eigenem Wohnraum an eine selbständige Lebensgestaltung heranführen. Die Pädagog*innen der Netzwerk Familie GmbH begleiten die jungen Menschen in ihrem Alltag, entsprechend ihren Bedarfen individuell und be­rücksichti­gen in der Betreuung hierbei die Fähigkeiten und Ressourcen des jungen Menschen. Dieses Angebot richtet sich sowohl an junge Menschen, die nach der Betreuung durch eine unserer stationären Angebote in die Verselbständigung geführt werden sollen, als auch an Jugendliche ab 16 Jahren und junge Erwachsene, die aufgrund von persönlichen oder familiären Schwierigkeiten nicht mehr in ihren Familien leben können oder wollen und für eine Aufnahme in einer unserer stationären Wohngruppen oder Angeboten in häuslicher Gemeinschaft nicht in Frage kommen. Das Ziel des Betreuten Wohnens der jungen Menschen ist die Hinführung zu einer eigenständigen Lebensführung.