Netzwerk Familie GmbH – Partnerschaftlich mit dem Jugendamt

1. Sep.. 2025Betreuungsstellen, Bewerber*innen, Informationen, Jugendämter

Jugendämter werden als Kooperationspartner*innen verstanden. Die Netzwerk Familie GmbH richtet daher ihr Angebot und die Form der Zusammenarbeit serviceorientiert aus. Dies schließt den partnerschaftlichen Austausch ein, der impliziert, dass das geforderte Angebot die Leistungen umsetzt, die gewünscht und notwendig sind.

Die zweite Online-Fachtagsreihe des Jahres zum Thema „Störungsbilder gemäß ICD-10“ startet.

Das Prinzip der Partnerschaftlichkeit umfasst den partnerschaftlichen Dialog mit dem Jugendamt und ist aus Sicht von Netzwerk Familie GmbH ein wichtiges Element erfolgreicher Hilfsprozesse. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten erfordert nicht nur gute Kommunikationsfähigkeiten, sondern auch ein tiefes Verständnis gemeinsamer Ziele und Vorstellungen. Partnerschaftlichkeit bedeutet hier daher im Bewusstsein um die hohe Verantwortung für den jungen Menschen, den transparenten und zeitnahen Austausch mit den Verantwortlichen in den Behörden der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten. Dies dient nicht nur dem Schutz des jungen Menschen, sondern auch dem Gesamtverständnis für seinen komplexen Hilfeprozess und der hierzu notwendigen umfassenden Hilfegestaltung. Partnerschaftlich darf hier nicht missverstanden werden als Abgabe an Verantwortung seitens des freien Kinder- und Jugendhilfeträgers zum öffentlichen Träger hin. Denn die Verantwortung hat aufgrund der verbindlichen Übernahme des Betreuungsauftrages der freie Träger übernommen. Partnerschaftlichkeit bedeutet hier die Gewährleistung eines engen Schulterschlusses zwischen den Beteiligten, um für den jungen Menschen die bestmögliche und angemessene Unterstützung umsetzen zu können.